EhrenkodexBvP Berufsverband für
Partnervermittler in Europa e.V.
(1) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Bestimmungen der Satzung und die
Beschlüsse der Mitgliederversammlung einzuhalten sowie den Verein bei der
Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. Die Mitglieder haben die finanziellen
Pflichten, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben, pünktlich zu erfüllen.
(2) Die Mitglieder des BvP üben ihren Beruf fachgerecht und ehrenhaft aus. Gegen
über allen Partnern im Beruf handeln sie fair und beachten die Grundsätze und
Verhaltensregeln, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wurden und in
den jeweiligen Berufsbildern formuliert sind.
(3) Die Mitglieder lassen Vorwürfe gegen ihre Berufsausübung und persönlich
nicht beilegbaren Streitigkeiten mit anderen Mitgliedern durch den Vorstand des
BvP klären und schlichten.
(4) Die Mitglieder haben im Geschäftsverkehr und bei Ihrer Werbung klar zum
Ausdruck zu bringen, dass es sich um eine Partnervermittlung handelt. Hierzu
nennen Sie den Firmennamen, Geschäftsadresse und Telefonnummer.
(5) Es dürfen keine übertriebenen Vermittlungshoffnungen geweckt werden. Dem
Partnersuchenden muss nach dem ersten Beratungsgespräch klar sein, dass es sich
um eine individuelle und persönliche Partnervermittlung seiner Person handelt
und er unter Umständen auch bis zu einem Jahr auf seinen Wunschpartner warten
muss und ggfs. mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.
Vertragsabschlüsse mit nicht vermittlungsfähigen Kunden sind zu unterlassen.
Wird die Beeinträchtigung erst nach einiger Vertragsdauer festgestellt, ist
kulant abzurechnen.
Die Vertragsdauer sollte nicht mit einer Anzahl von
Partnervermittlungsvorschlägen oder unter sechs Monaten Vermittlungsdauer fest
gemacht werden, sondern in einer modernen Partnervermittlung unserer Zeit,
sollte dem Kunden die Möglichkeit gegeben werden, solange im Vermittlungsbestand
der Partnervermittlung zu verweilen, bis ein Erfolg eintritt.(12 Monate aktiv
danach passiv).
Dieses darf jedoch nur als eine "Kann-Bestimmung in den Verträgen der
Partnervermittlungen aufgeführt werden" und hat nichts mit der Aussage oder
einer Garantieerklärung "Vermittlung bis zum Erfolg" zu tun. Der Kunde kann von
sich aus, eine weitere Betreuung und Vermittlung bis zum positiven Ergebnis
seiner Bemühungen in Anspruch nehmen.
(6) Die Mitglieder sind zu einer klaren, wahrheitsgetreuen und sachlichen
Werbung verpflichtet. Untersagt sind – reißerische, irreführende, vergleichende
Werbung und Fotoanzeigen in den Printmedien.
(7) Es dürfen in der Werbung nur Klienten herausgestellt werden, welche einen
schriftlichen Auftrag erteilt haben und zur Vermittlung zur Verfügung stehen.
(8) Die Mitglieder verpflichten sich, das Anbieten einer kostenlosen
Vermittlung, kostenlose Partnervorschläge oder ähnliche Anpreisungen, die den
Wettbewerb verzerren, zu unterlassen.
(9) Die Mitglieder übergeben Ihren Kunden vor Abschluss eines
Dienstleistungsvertrages ein Informationsblatt des BvP Berufsverbandes (Ratgeber
für Partnersuchende).
(10) Informationen über unseriöse Arbeitsweisen der Mitbewerber in den einzelnen
Regionen sind den Verbraucherberatungen des Berufsverbandes direkt zu melden.
(11) Ein zukünftiges Kooperationssystem eines Mitgliedes, auch in Form von
Filialgründungen, ist dem BvP zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Das
jeweilige Ausbildungskonzept und Tätigkeitskonzept muss dem des BvP entsprechen
oder vom BvP selber durchgeführt werden. Jeder neue Kooperationspartner oder
jeder neue Filialist ist dem BvP vorzustellen.
Ein zukünftiges Franchisesystem eines Mitgliedes ist dem BvP und seinen
Mitgliedern sowie dem Deutschen Franchiseverband in München zur Prüfung und
Genehmigung vorzulegen.
(12) Im einzelnen und im besonderen verpflichten sich alle Mitglieder im BvP zur
kollegialen Zusammenarbeit.
(13) Der Berufsverband schützt den Partnersuchenden vor unseriösen Anbietern
durch ständige Aufklärungsarbeit und künftig der Erweiterung der bisherigen
Beratungsstellen. Er wird dem Partnermarkt durch intensive Öffentlichkeitsarbeit
ein neues Image geben.
Auch hier wird der Berufsverband ein neues Berufsbild schaffen für junge,
dynamische kreative Menschen, die irgendwann mit Stolz sagen können "Mein Beruf
ist Partnervermittler".
(14) Mitglieder im BvP Berufsverband für Partnervermittler in Europa e.V.
arbeiten nach folgenden Grundsätzen:
- Alle Mitglieder haben es zu ihrer Aufgabe gemacht, partnersuchende
Menschen auf zuverlässige, ehrliche, liebevolle Art und Weise zusammen zu
führen.
- Partnervorschläge werden nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet.
- Die Wunscherfüllung des Partnersuchenden hat Priorität.
- BvP Mitglieder sind professionelle und seriöse Vermittler mit fairen
Honoraren, sie stehen dem Partnersuchenden in Partner- und Lebensfragen zur
Seite, begleiten ihn bis zum Erfolg, wenn der Partnersuchende es wünscht.
- Grundsätze von Moral und Menschlichkeit verbieten es BvP Mitgliedern, die
Gefühle von partnersuchenden Menschen für unehrliche Zwecke oder aus reiner
Profitgier zu missbrauchen.
- In Zeitungsanzeigen, Magazinen für Kontaktanzeigen oder in anderen Medien
wirbt er mit "Mitglied im BvP Berufsverband" und dem Zusatz
www.bvp-berufsverband.de
Jedem BvP Mitglied wird dieser Ehrenkodex abgenommen.
Stand August 2008
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